Sicherheit im Straßenverkehr – Tipps für eine sichere Fahrradfahrt
Fahrradfahren im Straßenverkehr kann gefährlich sein, wenn Sie nicht die richtigen Vorsichtsmaßnahmen treffen. Mit den folgenden Tipps können Sie sicher unterwegs sein und Unfälle vermeiden.
1. Rüsten Sie Ihr Fahrrad richtig aus
Ein verkehrssicheres Fahrrad ist die Grundlage für Ihre Sicherheit. Stellen Sie sicher, dass Ihr Fahrrad stets gepflegt und gut ausgestattet ist.
Bremsen: Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Bremsbeläge und Bremsscheiben auf Abnutzungen und tauschen Sie abgenutzte Teile zeitnah aus.
Bestandteile: Alle Schrauben sollten stets festgezogen sein. Überprüfe dies regelmäßig.
Beleuchtung: Ein weißes Frontlicht und ein rotes Rücklicht sind Pflicht. Zusätzliche Lichter erhöhen die Sichtbarkeit sind aber nicht zwingend nötig.
Reflektoren: Um gut gesehen zu werden empfehlen sich Speichenreflektoren und Pedalreflektoren.
Klingel und Hupen: Damit Sie gehört werden und andere warnen können, sind Klingeln unverzichtbar.
2. So schützen Sie sich selbst
Viele Unfälle passieren, weil Radfahrer übersehen werden. So können Sie besser wahrgenommen werden.
Kleidung: Tragen Sie helle oder auffällige Farben.
Reflektierende Accessoires: Mit Hilfe von reflektierendem Zubehör wie Reflexbändern, Sicherheitswesten oder extra Reflexstreifen an Ihrem Helm fallen Sie im Straßenverkehr mehr auf.
Helm: Ein Helm schützt Ihren Kopf bei Stürzen und kann schwere Verletzungen verhindern. Zudem besteht in Deutschland eine Helmpflicht. Somit ist das Tragen ein dringendes Muss.
Protektoren: Im sportlichen Bereich, wie Downhill, empfehlen sich zusätzliche Protektoren. Vor allem Ellenbogenprotektoren, Schienbeinschoner oder Rückenprotektoren sind essenziell.
3. Allgemeine Regeln im Straßenverkehr
Beim Fahrradfahren im Straßenverkehr gibt es zahlreiche Regeln und Verhaltensweisen, die beachtet werden müssen, um sicher und regelkonform unterwegs zu sein.
Verkehrsregeln: Auch als Fahrradfahrer hat man sich im öffentlichen Straßenverkehr an die Verkehrsregeln zu halten.
Fahrradweg Pflicht: Wenn Radwege vorhanden und mit einem blauen Schild gekennzeichnet sind besteht Benutzungspflicht.
Einbahnstraßen: In Einbahnstraßen darf nur in die vorgegebene Richtung gefahren werden, außer ein Zusatzschild erlaubt das Fahren in beide Richtungen.
Zebrastreifen: Auf einem Zebrastreifen darf das Fahrrad nur geschoben werden. Fahren ist hier nicht erlaubt.
Fußgängerweg: Auf Gehwegen darf nur geschoben werden. Es sei denn, das Fahren ist ausdrücklich erlaubt.
Rechtliche Hinweise: Ab 0,3 Promille kann ein Unfall Konsequenzen haben und ab 1,6 Promille kann Ihnen Ihr Autoführerschein entzogen werden.
Handynutzung: Auch das Telefonieren, Schreiben oder die generelle Handynutzung im Straßenverkehr ist verboten. Es sei denn, Freisprecheinrichtungen werden genutzt.
4. Kinder und Fahrräder
Bis wann müssen Kinder auf dem Gehweg fahren? Auch Kinder müssen sich an gewisse Regeln im öffentlichen Straßenverkehr halten. Hierbei werden Kinder in verschiedene Altersgruppen aufgeteilt.
Unter 8 Jahren: Kinder unter 8 Jahren müssen im öffentlichen Straßenverkehr auf dem Gehweg fahren. Ein Erwachsener oder Jugendlicher ab 16 Jahren darf das Kind auf dem Gehweg begleiten.
Zwischen 8 und 10 Jahren: Kinder zwischen 8 und 10 Jahren dürfen die Straße oder den Gehweg benutzen.
Ab 10 Jahren: Ab 10 Jahren dürfen auch die Kinder den Gehweg nicht mehr benutzen. Sondern müssen auf dem Radweg oder der Fahrbahn fahren.